Worum es geht…

Dezember 7, 2008

Frank A. Meyers Kolumne im „Sonntagsblick“ gehören mittlerweile zu meiner Lieblingslektüre. Heute hat er tatsächlich den Nagel (einmal mehr) zünftig auf den Kopf getroffen. Seine Aussagen zur SVP und zur kommenden Bundesratswahl sind erste Sahne. Deshalb gehört sie auch gepostet, nachfolgend also der Auszug aus dem akutellen „Sonntagsblick“ – mehr gibt es zu dem ganzen Polit-Theater der SVP wahrlich nicht zu sagen:

„Geht es am Mittwoch wirklich um die Konkordanz? Geht es tatsächlich darum, dass die SVP wieder im Bundesrat vertreten ist?

Wie vernebelt im Kopf muss man sein, um das zu glauben? Die SVP ist mit zwei Bundesräten in der Landesregierung vertreten: mit Samuel Schmid und Eveline Widmer-Schlumpf.

Die Partei allerdings behauptet, dies treffe nicht zu, denn die beiden SVP-Bundesräte seien nicht mehr SVP-Bundesräte, sie seien ja aus der Partei ausgeschlossen.

Jahrzehntelang waren Samuel Schmid und Eveline Widmer-Schlumpf Politiker der SVP. Dass sie es nicht mehr sein sollen, nicht mehr sein dürfen, hat mit dem SVP-Partei-Gott zu tun. Er gebot: «Ihr sollt keine anderen Götter haben neben mir.»

Samuel Schmid erkühnte sich trotzdem, Bundesrat zu werden: vor dem Partei-Gott. Eveline Widmer-Schlumpf erkühnte sich noch kühner, Bundesrätin zu werden: sogar gegen den Partei-Gott.

Inzwischen ist der Gott zum Götzen geschrumpft. Jetzt soll sein Famulus zum Bundesrat erhoben werden. Kein anderer, keine andere. Niemand Anständigeres, niemand Fähigeres.

Wer immer auch gegen dieses Diktat verstosse und eine Wahl durch die Bundesversammlung annehme, werde, wie Schmid und Widmer-Schlumpf, aus dem SVP-Paradies vertrieben.

Denn so lautet die Botschaft der Partei an die Bundesversammlung: Das Parlament hat sich den SVP-Statuten zu beugen, die in Artikel 9 neuerdings den Ausschluss von SVP-Bundesräten verfügen, falls diese ohne den Segen der Partei das höchste Regierungsamt im Land annehmen.

Und genau darum geht es: um die Unterwerfung der Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft unter die Statuten der Schweizerischen Volkspartei – angeführt von einer radikalen rechten Kohorte und ihrem vergotteten Führer.

Man sollte meinen, eine solche Provokation werde vom Parlament mit einem «So nicht!»
beantwortet, vor allem von den Parteien, die sich so gern bürgerlich nennen. Die bürgerliche Bundesverfassung ist in diesem Punkt ganz klar: Jeder Parlamentarier wählt den Bundesrat ohne Inst­ruktion, nach bestem Wissen und Gewissen. Nie und nimmer trifft er seine Wahl nach dem Diktat einer Partei, nicht einmal nach dem Diktat seiner eigenen!

Doch schon einmal haben die Parteien, die sich so gern bürgerlich nennen, Buchstaben und Geist der Bundesverfassung verletzt: Als sie 2003 den SVP-Gott in den Bundesrat wählten. Sie gaben einer Erpressung nach. Und begründeten dies damit, dass endlich Ruhe einkehren müsse in die Konkordanz, dass deshalb die verbal randalierende SVP zu beschwichtigen sei.

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft machte damals den Kotau vor der Schweizerischen Volkspartei. Ruhe jedoch kehrte keine ein. Der Radau drang jetzt auch noch aus dem Bundesratszimmer.

Am Mittwoch soll nun der folgsamste Gefolgsmann des 2007 von beherzten Demokraten aus dem Amt gejagten Gott-Götzen in den Bundesrat gewählt werden. Unter den gleichen Voraussetzungen: Die SVP erpresst die höchste demokratische Institution des Landes. Und die höchste demokratische Institution des Landes sehnt sich wieder nach Ruhe in der Konkordanz. Kann das denn wahr sein? Darf das denn wahr werden?

Jeder Parlamentarier bei klarem Verstand weiss, dass der Kandidat, den er am Mittwoch gefälligst wählen soll, weder der wägste noch der beste ist. Jeder Parlamentarier bei klarem Verstand weiss: «Wie der Herr, so ’s Gescherr.» Ebenso weiss jeder Parlamentarier bei klarem Verstand, dass auf dem demokratischen Flügel der SVP anständigere und fähigere Politiker zu finden sind, sogar sehr anständige und sehr fähige.

Die Frage, die am Mittwoch zu beantworten ist, lautet daher nicht: Konkordanz ja oder nein? Die Frage lautet vielmehr: Erniedrigt sich die Bundesversammlung noch einmal vor einer autoritär geführten Partei? Oder verschafft sie endlich wieder Buchstaben und Geist der Bundesverfassung Geltung?“