Der Fehler ist immer beim Mieter….

Juli 26, 2008

Seit Monaten ärgere ich mich mit einer Schweizer Liegenschaftsverwaltung herum. Hintergrund sind Mahnungen für irgendwelche Fantasiebeträge. Nach der normalen Banküberweisung mittels Dauerauftrag folgte nun deshalb das Lastschriftverfahren – auf Anraten der Liegenschaftsverwaltung notabene… Doch keine Besserung in Sicht. Auch diesen Monat folgten zwei (!) schriftliche Mahnungen mit indirekter Kündigungsandrohung, wenn der Betrag von ein paar Franken nicht unverzüglich überwiesen werde.

Seit Beginn dieser kleinen, zumindest für mich unangenehmen Mahnkrise schlage ich der Liegenschaftsverwaltung vor, mal ihre Buchhaltung in Sachen Mehrwertsteuer ein wenig genauer unter die Lupe zu nehmen. Denn der Betrag hat Mehrwertsteuercharakter… Doch weit gefehlt: Nach einem neuerlichen Telefon zur Klärung der letzten Mahnung (notabene das zweite für das eine eingeschriebene Schreiben), wurde ich von der netten Dame am Telefon allen Ernstes gefragt, ob wir nicht allenfalls die Mieten in verschieden grossen Raten (natürlich eigenmächtig!!!) überweisen würden. Das ginge natürlich nicht!

Da der Mieter immer der Fehlbare ist, muss ich wohl noch Bankauszüge als Beweismittel schicken – es wäre nicht das erste Mal… Denn ich muss belegen können, dass ich den fälligen Betrag bezahlt habe… ist und war ja klar! Immerhin hat die Liegenschaftsverwaltung nun mal eingestanden, dass sie nach Monaten des Wartens guckt, ob da nicht „wider Erwarten“ in ihrer Buchhaltung irgendwelche Fehler gemacht worden sind…

Wir harren der Dinge, sind gespannt, ob wir die Betreibung wie in den Vormonaten tatsächlich abwenden können. Denn trotz allem: Für die Liegenschaftsverwaltung bzw. die dortigen Lohnbezüger ist klar, dass der Fehler eigentlich nur beim Mieter oder dessen Bank passieren kann… Auch wenn die vorliegenden Buchungsbelege der Bank etwas ganz Anderes aussagen… Übrigens: Die Liegenschaftsverwaltung gehört zu den Grossen in dieser Branche und hat Heim und Gewinn zu ihrem Namen gemacht… ;-)